Stand: 15. August 2015
Für Mitglieder der WAA und ihrer Partnerorganisationen kommen ermäßigte Konditionen zur Anwendung. Soferne in der Kursbeschreibung nichts anderes angegeben ist, erhalten Mitglieder der WAA und ihrer Partnerorganisationen einen Rabatt von 25% auf die Kursgebühr. Darüber hinaus gehende Ermäßigungen des Kurspreises sind nicht möglich.
Jugendmitglieder der WAA bis zum vollendeten 16. Lebensjahr zahlen bei Kursen oder Seminaren die Häfte der für WAA-Mitglieder ermäßiten Gebühr.
Das Entgelt für kostenpflichtige Kurse kann bis zum Zeitpunktder Anmeldebestätigung seitens der WAA geändert werden. Die Anmeldebestätigung erfolgt per E-Mail.
Der Kurspreis ist gemäß den auf der Rechnung angeführten Bestimmungen bei Kursbeginn zahlbar.
Die angegebenen Kurspreise enthalten keine Umsatzsteuer. Da Kurse und Seminare unentbehrlichen Hilfsbetrieb der WAA darstellen, fällt keine Umsatzsteuer an.
Der Kurspreis schließt die erforderlichen Kursunterlagen, Publikationen und Gerätebenützung mit ein. Der Kurspreis umfaßt nicht die An- und Abreisekosten sowie Aufenthaltskosten des Kursteilnehmers. Weiters sind Speisen und Getränke am Kursort nur insoweit im Preis enthalten, als dies in der Kursbeschreibung enthalten ist.
Die WAA behält sich das Recht vor, auch nach Übersendung der bestätigten Kursanmeldung an den Kursteilnehmer jeden Kurs im vorhinein unter Einhaltung einer fünftägigen Benachrichtigungsfrist abzusagen oder die Klassengröße zu reduzieren. Im letzteren Falle werden die letzten Anmeldungen als erste storniert.
Der Kurs beginnt zu dem Datum, das in der Anmeldebestätigung oder in der Kurseinladung angeführt ist. Sollte es der WAA infolge Erkrankung oder Austritt eines Instruktors oder aus sonstigen Gründen, die außerhalb des Einflußbereiches der WAA liegen, unmöglich sein, einen Kurs planmäßig zu beginnen oder zu beenden, wird die WAA versuchen, eine Ausweichlösung anzubieten, übernimmt aber keine Haftung.
Ein Kursbesuch soll nur erfolgen, wenn der Teilnehmer die im Ausbildungsangebot festgelegten Vorkenntnisse besitzt. Wenn ein Kursteilnehmer an einem Kurs teilnimmt ohne die erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen, übernimmt die WAA keinerlei Verpflichtung hinsichtlich der Erreichung des Kurszieles.
Es ist den Kursteilnehmern nicht gestattet, anderen Personen als den Mitgliedern der WAA Lizenzmaterialien oder Kopien davon zugänglich zu machen. Darüber hinaus dürfen Lizenzmaterialien oder sonstige mit Copyright-Vermerk versehene Materialien, die während des Kurses verwendet werden, weder ganz noch teilweise kopiert werden, es sei denn, dies geschieht unter Aufsicht und gemäß den Anweisungen von aktiven Mitgliedern der WAA. Der Begriff Lizenzmaterial umfaßt die so gekennzeichneten Materialien. Der Kursteilnehmer ist dafür verantwortlich, daß er diese Bestimmungen kennt und beachtet.
In bestimmten Kursen werden Kursunterlagen mit dem Vermerk "Geschütztes Material der WAA" verwendet. In einem solchen Fall dient die Unterlage ausschließlich der Erreichung des Kurszieles und darf weder kopiert noch in anderer Weise Dritten zugänglich gemacht werden.
Die WAA kann Sie nicht beim Einsatz des Kursinhalts unterstützen und übernimmt keine Verpflichtungen für den Ausbildungserfolg aufgrund eines Kursbesuches.
Stornierungen von Anmeldungen sind für den Kursteilnehmer kostenfrei, wenn diese spätestens eine Kalenderwoche vor Kursbeginn bei der WAA einlangen.
Bei Absagen innerhalb einer Kalenderwoche vor Kursbeginn, sowie bei Nichterscheinen wird der Kurspreis voll verrechnet.
Abmeldungen sind direkt an die WAA zu richten, und zwar schriftlich oder via E-Mail an seminar_registration@waa.at .
Obige Fristen beziehen sich auf das Einlangen einer entsprechenden Meldung bei der WAA.
Für während des Kursbetriebs verursachte Schäden durch leichte Fahrlässigkeit haftet die WAA bis zu einem Betrag von 180€; ausgenommen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, wo die Haftung unbegrenzt ist. Die Haftung für mittelbare und Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Dieses Dokument, in Verbindung mit der Kursbeschreibung, enthält die gesamte und ausschließliche Vereinbarung zwischen beiden Teilen. Änderungen und Zusätze zu dieser Vereinbarung werden nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form erfolgen.
Erfüllungsort für die Zahlungen und ausschließlicher Gerichtsstand ist Wien.
Für weitere Informationen steht Ihnen die WAA gerne zur Verfügung.
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